Durch ein Gutachten, das von ProBürgerBus Niedersachsen e.V. in Auftrag gegeben wurde, ist festgestellt worden, dass die Beförderung von Kindern in BürgerBussen besonderen Regelungen unterliegt.
BürgerBusse werden zwar im Linienverkehr eingesetzt, sie sind aber als PKW zugelassen.
Daher gelten für BürgerBusse die gleichen Anschnallpflichten wie auch für private PKW.

Beförderung von Kindern in BürgerBussen